حقوقی

شرایط عمومی

Stand: 22. September 2026

این سند فعلاً فقط به زبان آلمانی موجود است. نسخهٔ آلمانی معتبر است.

1. Betreiberin und Geltungsbereich

Betreiberin der Plattform Shabetu ist Ghazal Karimi, handelnd unter Shabetu, Treptowerstr. 3, 48455 Bad Bentheim, Deutschland, E-Mail: info@shabetu.com, Telefon: 0176 40481439. Diese Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen regeln den Zugang zu und die Nutzung von Shabetu sowie das Rechtsverhältnis zwischen Shabetu und den Nutzern beziehungsweise den auf Shabetu registrierten oder dargestellten gewerblichen Anbietern. Sie gelten für die Website www.shabetu.com sowie für zukünftige mobile Anwendungen, Partnerbereiche und sonstige digitale Dienste von Shabetu, soweit für einzelne Dienste keine besonderen Bedingungen vereinbart werden.

2. Räumlicher Anwendungsbereich

Shabetu kann seine Dienste Nutzern und Anbietern in Deutschland sowie in anderen europäischen Staaten zur Verfügung stellen. Die tatsächliche Verfügbarkeit einzelner Funktionen, Kategorien, Zahlungsarten oder Vermittlungsleistungen kann je nach Land unterschiedlich sein. Zwingende gesetzliche Bestimmungen des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

3. Begriffsbestimmungen

Nutzer sind natürliche Personen, die Shabetu insbesondere zur Suche nach Anbietern, zur Kontaktaufnahme, zur Stellung von Anfragen oder, soweit angeboten, zur Buchung von Leistungen verwenden. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Anbieter sind Unternehmer, Selbstständige, Unternehmen oder sonstige gewerblich handelnde Personen oder Organisationen, die ihre Leistungen über Shabetu präsentieren, bewerben, anbieten oder vermitteln lassen. Plattform bezeichnet sämtliche von Shabetu betriebenen Websites, Apps und digitalen Dienste. Anbieterleistung bezeichnet die jeweilige Leistung eines Anbieters gegenüber einem Nutzer. Plattformvertrag bezeichnet das Rechtsverhältnis zwischen Shabetu und dem jeweiligen Nutzer oder Anbieter. Leistungsvertrag bezeichnet den Vertrag zwischen einem Nutzer und einem Anbieter.

4. Gegenstand der Plattform

Shabetu ist eine digitale Vermittlungs-, Informations- und Präsentationsplattform für Hochzeiten, Veranstaltungen und Events. Über die Plattform können insbesondere Locations, Cateringunternehmen, Musiker, DJs, Künstler, Fotografen, Videografen, Beauty-Dienstleister, Hochzeitsplaner, Anbieter von Hochzeitsmode, Dekoration, Zubehör, Shows, Effekten und sonstigen Eventdienstleistungen präsentiert, gesucht, verglichen und kontaktiert werden. Je nach Funktionsumfang können zusätzlich Verfügbarkeiten angezeigt, Anfragen gestellt, Nachrichten ausgetauscht sowie Buchungen oder Zahlungen ermöglicht werden.

5. Rolle von Shabetu

Shabetu stellt grundsätzlich die technische Infrastruktur für die Vermittlung zwischen Nutzern und unabhängigen Anbietern bereit. Soweit bei einem konkreten Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, ist Shabetu weder Veranstalter noch Vermieter einer Location noch Caterer, Künstler, Fotograf, Videograf, Beauty-Dienstleister, Hochzeitsplaner oder sonstiger Erbringer der über die Plattform angebotenen Leistungen. Shabetu ist grundsätzlich nicht Vertragspartei des zwischen Nutzer und Anbieter geschlossenen Leistungsvertrags.

6. Selbstständigkeit der Anbieter

Die auf Shabetu dargestellten Anbieter handeln rechtlich und wirtschaftlich selbstständig und in eigener Verantwortung. Zwischen Shabetu und einem Anbieter entsteht allein durch die Nutzung der Plattform kein Arbeits-, Gesellschafts-, Handelsvertreter-, Franchise- oder sonstiges Unterordnungsverhältnis. Anbieter sind nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Vollmacht rechtsverbindliche Erklärungen im Namen von Shabetu abzugeben.

7. Keine Garantie für Vertragsschluss

Die Darstellung eines Anbieters auf Shabetu begründet keinen Anspruch eines Nutzers auf Abschluss eines Vertrags mit diesem Anbieter. Ebenso begründet die Präsenz eines Anbieters auf Shabetu grundsätzlich keine Garantie dafür, dass dieser für einen bestimmten Termin, Ort oder Leistungsumfang verfügbar ist.

8. Registrierung von Nutzern

Für bestimmte Funktionen kann die Einrichtung eines Benutzerkontos erforderlich sein. Bei der Registrierung müssen die verlangten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden. Nutzer sind verpflichtet, ihre Kontaktdaten aktuell zu halten. Das Benutzerkonto darf grundsätzlich nur von der registrierten Person verwendet werden, soweit Shabetu nicht ausdrücklich Funktionen zur gemeinsamen oder stellvertretenden Nutzung vorsieht.

9. Mindestalter und Geschäftsfähigkeit

Ein eigenes Benutzerkonto zur Vornahme rechtsverbindlicher Buchungen darf grundsätzlich nur von Personen genutzt werden, die mindestens 18 Jahre alt und unbeschränkt geschäftsfähig sind. Minderjährige dürfen rechtsverbindliche Verträge nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und gegebenenfalls mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter schließen.

10. Buchungen und Anfragen für andere Personen

Ein Nutzer darf eine Anfrage oder Buchung auch für eine andere Person vornehmen, wenn er hierzu rechtlich oder tatsächlich berechtigt ist. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, die betroffene Person über die wesentlichen Buchungsbedingungen zu informieren und erforderliche Einwilligungen einzuholen.

11. Zugangsdaten und Kontosicherheit

Zugangsdaten und Passwörter sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden. Nutzer und Anbieter müssen Shabetu unverzüglich informieren, wenn sie vermuten, dass Unbefugte Zugriff auf ihr Konto erhalten haben. Shabetu kann bei Sicherheitsrisiken vorübergehend eine zusätzliche Identitätsprüfung oder Passwortänderung verlangen.

12. Registrierung von Anbietern

Anbieter dürfen Shabetu nur für gewerbliche oder selbstständige Tätigkeiten nutzen, zu deren Ausübung sie berechtigt sind. Anbieter müssen sämtliche zur Registrierung und gesetzlichen Identifizierung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß machen und aktuell halten.

13. Identifizierung und Überprüfung von Anbietern

Shabetu ist berechtigt und, soweit gesetzlich vorgeschrieben, verpflichtet, vor oder während der Nutzung der Plattform geeignete Informationen und Nachweise von Anbietern einzuholen. Hierzu können insbesondere Name beziehungsweise Unternehmensname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Identitätsnachweis, Gewerbe- oder Registerinformationen, Bank- oder Zahlungskontodaten, steuerliche Angaben sowie sonstige gesetzlich erforderliche Nachweise gehören. Shabetu kann eine Freischaltung davon abhängig machen, dass erforderliche Nachweise vollständig vorliegen und plausibel geprüft werden konnten.

14. Eigenerklärung der Anbieter

Anbieter erklären, ausschließlich Waren oder Dienstleistungen anzubieten, die den jeweils auf sie anwendbaren gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob Shabetu einzelne Informationen oder Nachweise überprüft.

15. Unternehmereigenschaft

Anbieter müssen gegenüber Shabetu zutreffend angeben, ob sie als Unternehmer handeln. Soweit gesetzlich erforderlich, wird diese Information den Nutzern auf der Plattform angezeigt. Ein Anbieter darf seinen gewerblichen Charakter nicht verschleiern, um Verbraucherschutzvorschriften zu umgehen.

16. Anbieterprofil

Anbieter sind für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ihres Anbieterprofils verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Namen, Unternehmensdaten, Kontaktdaten, Leistungsbeschreibungen, Preise, Bilder, Videos, Öffnungszeiten, Kapazitäten, Verfügbarkeiten, Leistungsgebiete, Reise- oder Anfahrtskosten und sonstige Vertragsinformationen.

17. Durch Shabetu erstellte Anbieterprofile

Shabetu kann im Auftrag oder mit Zustimmung eines Anbieters ein Profil anhand der vom Anbieter übermittelten Daten erstellen oder bearbeiten. Der Anbieter bleibt verpflichtet, das Profil zu kontrollieren und Fehler oder Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

18. Gesetzliche Anforderungen an Anbieter

Jeder Anbieter ist selbst dafür verantwortlich, alle für seine Tätigkeit geltenden gesetzlichen, gewerberechtlichen, steuerrechtlichen, datenschutzrechtlichen, berufsrechtlichen, lebensmittelrechtlichen, urheberrechtlichen, sicherheitsrechtlichen und sonstigen Vorschriften einzuhalten und gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen, Konzessionen, Versicherungen oder Qualifikationen vorzuhalten.

19. Locations und Veranstaltungsräume

Anbieter von Locations und Veranstaltungsräumen sind insbesondere selbst dafür verantwortlich, dass sie zur Vermietung oder sonstigen Überlassung der Location berechtigt sind und alle für den jeweiligen Betrieb erforderlichen Genehmigungen und Voraussetzungen vorliegen. Shabetu übernimmt keine Gewähr für behördlich zulässige Gästezahlen, Brandschutz, Nutzungsgenehmigungen, Lärmschutz, Sperrstunden, Parkmöglichkeiten, Ausschankgenehmigungen, Barrierefreiheit, Fluchtwege, Sicherheitskonzepte oder sonstige behördliche oder vertragliche Anforderungen einer Location.

20. Catering und Lebensmittel

Cateringunternehmen und sonstige Anbieter von Lebensmitteln oder Getränken sind selbst für die Einhaltung aller einschlägigen lebensmittel-, hygiene-, kennzeichnungs- und gewerberechtlichen Vorschriften verantwortlich. Dies umfasst insbesondere erforderliche Informationen zu Allergenen, Inhaltsstoffen und besonderen Ernährungsanforderungen, soweit solche Informationen gesetzlich vorgeschrieben oder für die vereinbarte Leistung erforderlich sind.

21. Musiker, DJs, Künstler, Shows und Unterhaltung

Musiker, DJs, Künstler und sonstige Entertainment-Anbieter sind selbst für ihre Leistungserbringung sowie für erforderliche Nutzungsrechte, Lizenzen, Genehmigungen und gegebenenfalls Pflichten gegenüber Verwertungsgesellschaften verantwortlich. Shabetu übernimmt keine Verpflichtungen des Veranstalters oder des jeweiligen Anbieters gegenüber Verwertungsgesellschaften oder Behörden.

22. Foto und Video

Fotografen, Videografen und sonstige Medienanbieter sind für die rechtmäßige Erstellung und Nutzung ihrer Aufnahmen verantwortlich. Anbieter und Nutzer müssen eigenverantwortlich prüfen, ob Einwilligungen abgebildeter Personen oder sonstige rechtliche Voraussetzungen für die Erstellung, Nutzung oder Veröffentlichung von Aufnahmen erforderlich sind.

23. Beauty- und sonstige personenbezogene Dienstleistungen

Anbieter von Beauty-, Styling-, Kosmetik- und vergleichbaren Dienstleistungen sind selbst für ihre fachliche Eignung, eingesetzten Produkte, Geräte, Hygienestandards und gegebenenfalls erforderlichen Qualifikationen verantwortlich. Shabetu gibt keine medizinischen Empfehlungen und übernimmt keine Verantwortung für individuelle gesundheitliche Eignung einer angebotenen Leistung.

24. Pflichten der Nutzer

Nutzer sind verpflichtet, Shabetu ausschließlich rechtmäßig und entsprechend dem vorgesehenen Zweck zu verwenden. Insbesondere dürfen keine falschen Identitäten, betrügerischen Anfragen, rechtswidrigen Inhalte, Drohungen, Beleidigungen, diskriminierenden Inhalte, Schadsoftware, Spam oder sonstige missbräuchliche Inhalte übermittelt werden.

25. Wahrheitsgemäße Angaben

Nutzer müssen bei Anfragen und Buchungen Angaben machen, die für die Durchführung der gewünschten Leistung wesentlich sind. Bewusst falsche Angaben, insbesondere zu Termin, Gästezahl, Veranstaltungsort oder sonstigen wesentlichen Umständen, sind unzulässig.

26. Anfragefunktion

Soweit Shabetu eine Funktion mit Bezeichnungen wie „Anfrage senden“, „Verfügbarkeit anfragen“ oder einer vergleichbaren Formulierung verwendet, stellt die Anfrage grundsätzlich noch keine verbindliche Buchung dar, sofern im konkreten Vorgang nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Ein Vertrag über die Anbieterleistung kommt erst nach Maßgabe der anschließenden Vereinbarung zwischen Nutzer und Anbieter zustande.

27. Direkte Buchungsfunktion

Soweit Shabetu eine Funktion zur verbindlichen Buchung bereitstellt, wird vor Abgabe einer verbindlichen Erklärung deutlich dargestellt, welche Leistung gebucht wird, welcher Anbieter Vertragspartner wird, welcher Preis zu zahlen ist und unter welchen Bedingungen der Vertrag zustande kommt.

28. Vertragsschluss zwischen Nutzer und Anbieter

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, kommt ein Vertrag über die eigentliche Event- oder Dienstleistung ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Anbieter zustande. Shabetu ist lediglich Vermittler und technischer Plattformanbieter. Die konkrete Art des Vertragsschlusses richtet sich nach dem auf der Plattform angezeigten Buchungsprozess beziehungsweise der individuellen Vereinbarung zwischen Nutzer und Anbieter.

29. Vertragsinhalt

Inhalt des Leistungsvertrags sind die bei Vertragsschluss dargestellten oder individuell zwischen Nutzer und Anbieter vereinbarten Leistungen. Hierzu können insbesondere Termin, Dauer, Ort, Gästezahl, Leistungsumfang, Ausstattung, Personal, Preis, Anzahlung, Fahrtkosten, Zusatzleistungen, Zahlungsbedingungen sowie Stornierungsbedingungen gehören.

30. Verantwortung für Vertragsinformationen

Der jeweilige Anbieter ist dafür verantwortlich, Nutzern alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über seine Leistung und den Leistungsvertrag rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Soweit Shabetu aufgrund gesetzlicher Vorschriften selbst Informationspflichten als Plattformbetreiberin treffen, wird Shabetu die entsprechenden Informationen zusätzlich über die Plattform bereitstellen.

31. Preise

Die Preise der Anbieter werden grundsätzlich vom jeweiligen Anbieter festgelegt. Anbieter müssen ihre Preise entsprechend den für sie geltenden gesetzlichen Preisangabepflichten darstellen. Kosten, die für eine Leistung zwingend anfallen oder anhand der vom Nutzer eingegebenen Informationen berechnet werden können, müssen vor einer verbindlichen Buchung transparent angegeben werden.

32. Zusätzliche Kosten

Zusätzliche Kosten wie Anfahrtskosten, Überstunden, Reinigungskosten, Personal, Technik, Dekoration, Getränke, Lieferung, Kautionen oder sonstige Zuschläge müssen vom Anbieter transparent angegeben oder vor Vertragsschluss individuell vereinbart werden. Nicht transparent vereinbarte Zusatzkosten können nicht allein dadurch verlangt werden, dass ein Anbieter sie nachträglich in Rechnung stellt.

33. Zahlungsabwicklung

Soweit Zahlungen unmittelbar zwischen Nutzer und Anbieter erfolgen, ist Shabetu an dieser Zahlung grundsätzlich nicht beteiligt. Soweit Shabetu eine integrierte Zahlungsfunktion anbietet, kann die technische Zahlungsabwicklung durch einen externen, entsprechend zugelassenen Zahlungsdienstleister erfolgen. Die jeweils anwendbaren Zahlungsbedingungen werden im Zahlungsprozess angezeigt.

34. Stellung von Shabetu bei Zahlungen

Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, wird Shabetu durch die technische Ermöglichung einer Zahlung nicht selbst Verkäufer, Vermieter oder Erbringer der gebuchten Anbieterleistung. Shabetu erbringt selbst keine erlaubnispflichtigen Zahlungsdienste, sofern dies nicht ausdrücklich anders angegeben und rechtlich zulässig ist.

35. Zahlungsmittel

Die jeweils verfügbaren Zahlungsmittel werden dem Nutzer im Buchungs- oder Zahlungsvorgang angezeigt. Ein Anspruch auf die dauerhafte Bereitstellung eines bestimmten Zahlungsmittels besteht nicht.

36. Service- und Plattformgebühren

Shabetu kann für bestimmte Funktionen oder Transaktionen Service-, Vermittlungs- oder Plattformgebühren erheben. Eine solche Gebühr wird dem zahlungspflichtigen Vertragspartner vor Abschluss des entsprechenden kostenpflichtigen Vorgangs transparent angezeigt. Die Zahlungspflicht entsteht nur auf Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung.

37. Anzahlungen und Vorauszahlungen

Ein Anbieter kann Anzahlungen oder Vorauszahlungen verlangen, soweit dies rechtlich zulässig ist und dem Nutzer die Bedingungen vor Vertragsschluss transparent mitgeteilt werden. Soweit eine Anzahlung wirtschaftlich dem Anbieter zusteht, begründet die technische Zahlungsabwicklung über Shabetu grundsätzlich keine eigene Verpflichtung von Shabetu zur Erstattung der Anzahlung.

38. Rechnungen

Soweit ein Leistungsvertrag zwischen Nutzer und Anbieter besteht, ist grundsätzlich der Anbieter für die Ausstellung der für seine Leistung erforderlichen Rechnung verantwortlich. Eigene Entgelte von Shabetu werden von Shabetu gesondert abgerechnet.

39. Stornierung durch Nutzer

Eine Stornierung richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften und den wirksam vereinbarten Stornierungsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Der Anbieter muss seine Stornierungsbedingungen vor einer verbindlichen Buchung transparent zur Verfügung stellen.

40. Stornierungsgebühren

Soweit ein Anbieter Stornierungsgebühren verlangt, müssen deren Voraussetzungen und Berechnung wirksam vereinbart worden sein. Zwingende gesetzliche Rechte des Nutzers bleiben unberührt. Shabetu legt die individuellen Stornierungsbedingungen eines Anbieters grundsätzlich nicht selbst fest.

41. Absage durch Anbieter

Kann ein Anbieter eine bestätigte Leistung nicht erbringen, ist der Anbieter grundsätzlich selbst für die Abwicklung der Absage und etwaige daraus resultierende Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche verantwortlich. Shabetu kann den Kommunikations- oder Erstattungsprozess technisch unterstützen, wird dadurch jedoch grundsätzlich nicht selbst Schuldner der Anbieterleistung.

42. Nichterscheinen

Erscheint ein Nutzer zu einem verbindlich gebuchten Termin nicht oder nicht rechtzeitig, können die wirksam vereinbarten Bedingungen des jeweiligen Anbieters gelten. Etwaige No-Show- oder Stornierungsgebühren müssen dem Nutzer vor Vertragsschluss transparent mitgeteilt werden.

43. Terminänderungen

Terminänderungen oder Umbuchungen bedürfen der Vereinbarung zwischen Nutzer und Anbieter, soweit die Plattform nicht ausdrücklich eine entsprechende Funktion anbietet. Ein Anspruch auf eine bestimmte Ersatzzeit besteht grundsätzlich nicht.

44. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Ereignisse

Bei höherer Gewalt oder außergewöhnlichen Ereignissen, beispielsweise behördlichen Veranstaltungsverboten, Naturereignissen, schweren Verkehrsstörungen oder vergleichbaren Umständen, richten sich die Rechte und Pflichten zwischen Nutzer und Anbieter nach dem jeweils anwendbaren Recht und dem konkreten Leistungsvertrag. Diese Regelung beschränkt keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche.

45. Gesetzliche Widerrufsrechte

Ob einem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, hängt von Art und Inhalt des jeweiligen Vertrags ab. Gesetzliche Ausnahmen oder Ausschlüsse des Widerrufsrechts gelten nur unter den jeweils gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen. Soweit eine Widerrufsbelehrung erforderlich ist, ist grundsätzlich der jeweilige Anbieter als Vertragspartner hierfür verantwortlich, sofern nicht Shabetu aufgrund eigener gesetzlicher Verpflichtungen entsprechende Informationen bereitstellen muss.

46. Produkte und Waren

Soweit über Shabetu zukünftig Waren oder sonstige körperliche Produkte bestellt werden können, ist grundsätzlich der jeweilige Verkäufer Vertragspartner des Nutzers, sofern nicht ausdrücklich Shabetu selbst als Verkäufer ausgewiesen wird. Der Verkäufer ist insbesondere für Produktinformationen, Preisangaben, Versand, gesetzliche Gewährleistungsrechte, Produktsicherheit und gegebenenfalls Widerrufsinformationen verantwortlich.

47. Gutscheine

Soweit Anbieter Gutscheine über Shabetu anbieten, wird der Gutschein grundsätzlich vom jeweiligen Anbieter ausgegeben. Bedingungen, Gültigkeit und Einlösung richten sich nach den Informationen des Anbieters und den gesetzlichen Vorschriften. Shabetu wird dadurch grundsätzlich nicht Schuldner der mit dem Gutschein verbundenen Leistung.

48. Kostenlose Nutzung durch Nutzer

Die allgemeinen Such-, Informations- und Anfragefunktionen können Nutzern kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Für kostenpflichtige Zusatzleistungen besteht eine Zahlungspflicht nur, wenn Preis und Leistung vor Vertragsschluss klar mitgeteilt wurden.

49. Kostenlose Anbieterzeiträume

Shabetu kann Anbietern kostenlose Einführungs-, Test- oder Aktionszeiträume anbieten. Dauer und Leistungsumfang richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Ein kostenloser Zeitraum geht nur dann automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag über, wenn dies einschließlich Preis, Laufzeit und Kündigungsbedingungen zuvor ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde.

50. Kostenpflichtige Anbieterpakete

Shabetu kann kostenpflichtige Abonnements, Premiumprofile, Zusatzfunktionen, Werbung, Buchungsfunktionen, Analysefunktionen oder andere Leistungen anbieten. Preis, Laufzeit, Leistungsumfang, Abrechnungszeitraum und Kündigungsbedingungen werden vor Abschluss des jeweiligen Vertrags mitgeteilt.

51. Vertragslaufzeit für Anbieter

Die Laufzeit eines kostenpflichtigen Anbieterpakets richtet sich nach der individuellen Vereinbarung oder dem bei Vertragsabschluss angezeigten Tarif. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

52. Kündigung durch Anbieter

Anbieter können den Plattformvertrag entsprechend der vereinbarten Laufzeit und Kündigungsfrist kündigen. Besteht keine Mindestvertragslaufzeit, kann der Anbieter seinen Plattformvertrag grundsätzlich mit angemessener Frist beenden, soweit nicht für einzelne Leistungen etwas anderes vereinbart wurde.

53. Änderungen der Bedingungen für gewerbliche Anbieter

Änderungen dieser Bedingungen gegenüber gewerblichen Anbietern werden im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften mitgeteilt. Soweit die Verordnung über Online-Vermittlungsdienste Anwendung findet, wird grundsätzlich eine angemessene Vorankündigungsfrist von mindestens 15 Tagen eingehalten. Eine längere Frist kann erforderlich sein, wenn Anbieter technische oder wirtschaftliche Anpassungen vornehmen müssen. Gesetzlich zulässige Ausnahmen, insbesondere aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben oder dringender Sicherheitsrisiken, bleiben unberührt.

54. Änderungen gegenüber Verbrauchern

Shabetu kann diese Bedingungen für bestehende Vertragsverhältnisse ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien zumutbar ist. Hierzu können insbesondere Gesetzesänderungen, neue Rechtsprechung, Sicherheitsanforderungen, technische Weiterentwicklungen oder wesentliche neue Plattformfunktionen gehören. Über wesentliche Änderungen wird rechtzeitig informiert. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

55. Ranking von Anbietern

Soweit Shabetu Suchergebnisse oder Anbieterlisten in einer bestimmten Reihenfolge anzeigt, kann das Ranking insbesondere von der Übereinstimmung mit Suchbegriffen und gewählter Kategorie, geografischer Nähe beziehungsweise gewünschtem Leistungsgebiet, angegebenem Veranstaltungstermin und Verfügbarkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Anbieterprofils, Relevanz der angebotenen Leistungen, Nutzerbewertungen, Aktivität und Reaktionsverhalten auf der Plattform sowie gegebenenfalls von kommerziellen Platzierungen beeinflusst werden. Die Übereinstimmung mit der konkreten Suchanfrage, geografische Relevanz und gegebenenfalls Verfügbarkeit können gegenüber allgemeinen Profilmerkmalen stärker gewichtet werden. Die tatsächlich verwendeten Hauptparameter werden entsprechend der auf Shabetu eingesetzten Rankinglogik transparent erläutert.

56. Bezahlte Platzierungen

Kann ein Anbieter seine Sichtbarkeit durch eine Zahlung oder den Erwerb eines bestimmten Tarifs erhöhen, wird eine dadurch beeinflusste Platzierung gegenüber Nutzern in geeigneter Form als Werbung, gesponserte Platzierung, Premium-Platzierung oder vergleichbar kenntlich gemacht.

57. Empfohlene Anbieter

Shabetu kann Anbieter in gesonderten Bereichen als empfohlen, besonders passend oder vergleichbar hervorheben. Eine solche Darstellung kann insbesondere auf redaktioneller Auswahl, Profilqualität, Relevanz, Bewertungen, Aktivität, Verfügbarkeit oder einer kommerziellen Vereinbarung beruhen. Soweit eine Hervorhebung gegen Entgelt erfolgt, wird dies transparent gekennzeichnet.

58. Keine Qualitätsgarantie durch Ranking

Ein bestimmter Rang, eine Empfehlung, eine hohe Sichtbarkeit oder eine Premium-Platzierung stellt grundsätzlich keine Garantie von Shabetu für Qualität, Zuverlässigkeit, Bonität, rechtliche Zulässigkeit oder Eignung des jeweiligen Anbieters dar.

59. Bewertungen

Shabetu kann Nutzern ermöglichen, Anbieter und erbrachte Leistungen zu bewerten. Bewertungen müssen auf einer tatsächlichen Erfahrung beruhen und sachlich formuliert sein. Nutzer dürfen keine falschen Tatsachen behaupten, andere Personen beleidigen, bedrohen oder diskriminieren oder unberechtigt personenbezogene Daten Dritter veröffentlichen.

60. Überprüfung von Bewertungen

Soweit Shabetu eine Bewertung als verifiziert, bestätigt oder mit einer vergleichbaren Kennzeichnung darstellt, wird diese Kennzeichnung nur verwendet, wenn Shabetu nach dem eingesetzten Verfahren hinreichende Anhaltspunkte dafür hat, dass die Bewertung auf einem tatsächlichen Kontakt, einer Anfrage, Buchung oder Leistungserfahrung beruht. Shabetu informiert auf der Plattform darüber, ob und nach welchem grundlegenden Verfahren die Echtheit von Bewertungen geprüft wird.

61. Verbot manipulierter Bewertungen

Gefälschte, gekaufte oder künstlich erzeugte Bewertungen sind untersagt. Ebenso verboten sind Selbstbewertungen, manipulierte Mehrfachbewertungen sowie Vereinbarungen, deren Zweck darin besteht, das Bewertungssystem irreführend zu beeinflussen.

62. Negative Bewertungen

Eine negative Bewertung wird nicht allein deshalb entfernt, weil sie für einen Anbieter wirtschaftlich nachteilig oder unerwünscht ist. Bei Beanstandungen prüft Shabetu insbesondere, ob die Bewertung gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Bedingungen verstößt.

63. Beanstandung von Bewertungen

Anbieter und Nutzer können Bewertungen unter info@shabetu.com oder über eine vorgesehene Meldefunktion beanstanden. Eine Meldung sollte die betroffene Bewertung und den Grund der Beanstandung möglichst konkret benennen. Shabetu kann zur Prüfung weitere Informationen anfordern.

64. Inhalte von Anbietern

Anbieter dürfen nur Texte, Bilder, Videos, Logos, Marken, Grafiken und sonstige Inhalte verwenden, zu deren Veröffentlichung und Nutzung sie berechtigt sind. Die Inhalte dürfen insbesondere keine Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzen.

65. Rechte an Anbieterinhalten

Der Anbieter räumt Shabetu für die Dauer seines Plattformauftritts ein nicht ausschließliches, räumlich grundsätzlich unbeschränktes und für die vereinbarte Plattformnutzung unentgeltliches Recht ein, bereitgestellte Inhalte zu speichern, technisch zu bearbeiten, in erforderlichen Formaten und Größen darzustellen, zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies für Betrieb, Darstellung und Bewerbung des Anbieterprofils und der Shabetu-Plattform erforderlich ist.

66. Nutzung von Anbieterinhalten für Shabetu-Werbung

Soweit ein Anbieter Inhalte ausdrücklich für die Bewerbung seines Profils oder seiner Präsenz auf Shabetu bereitstellt, darf Shabetu diese Inhalte auch in eigenen Online- und Social-Media-Kanälen zur Bewerbung von Shabetu und des jeweiligen Anbieters verwenden. Weitergehende Nutzungen können gesondert vereinbart werden.

67. Rechte Dritter an Bildern

Der Anbieter ist dafür verantwortlich, dass erforderliche Zustimmungen von Fotografen, Urhebern, Models, Kunden oder sonstigen abgebildeten Personen vorliegen. Shabetu kann bei konkreten Zweifeln geeignete Nachweise verlangen.

68. Geistiges Eigentum von Shabetu

Die Bezeichnung Shabetu, Logos, Designs, Texte, Grafiken, Software, Datenbanken, Struktur der Plattform und sonstige von Shabetu erstellte oder rechtmäßig genutzte Inhalte dürfen ohne entsprechende Berechtigung nicht vervielfältigt, übernommen, verändert oder kommerziell genutzt werden.

69. Automatisiertes Auslesen und Scraping

Das automatisierte oder systematische Auslesen, Kopieren, Sammeln oder Weiterverwenden von Anbieterprofilen, Kontaktdaten, Bewertungen, Bildern, Preisen oder sonstigen Plattformdaten durch Bots, Scraper oder vergleichbare technische Verfahren ist untersagt, soweit eine solche Nutzung nicht gesetzlich erlaubt oder von Shabetu ausdrücklich genehmigt wurde.

70. Technische Eingriffe

Es ist untersagt, Sicherheitsmechanismen der Plattform zu umgehen, unberechtigten Zugriff auf Systeme oder Konten zu versuchen, Schadsoftware einzubringen, die Plattform technisch zu stören oder eine unverhältnismäßige Belastung der technischen Infrastruktur zu verursachen.

71. Missbrauch der Plattform

Untersagt sind insbesondere Identitätstäuschungen, Betrugsversuche, manipulierte Anbieterprofile, fingierte Anfragen, Spam, missbräuchliche Mehrfachkonten, Manipulation von Ranking oder Bewertungen sowie sonstige Nutzungen, die Nutzern, Anbietern, Shabetu oder Dritten rechtswidrig schaden können.

72. Umgehung vereinbarter Gebühren

Nutzer und Anbieter dürfen bereits entstandene oder wirksam vereinbarte Gebühren von Shabetu nicht durch falsche Angaben, fingierte Stornierungen oder sonstige gezielte Manipulationen umgehen. Hierdurch wird ein Anbieter nicht daran gehindert, seine Leistungen außerhalb von Shabetu über eigene oder andere rechtmäßig genutzte Vertriebskanäle anzubieten, soweit keine gesonderte rechtmäßige Vereinbarung besteht.

73. Moderation von Inhalten

Shabetu kann Inhalte prüfen und Maßnahmen ergreifen, wenn Anhaltspunkte für Gesetzesverstöße, Verstöße gegen diese Bedingungen, Sicherheitsrisiken, Betrug, Rechteverletzungen oder sonstigen Plattformmissbrauch bestehen. Mögliche Maßnahmen sind insbesondere Hinweise, Verwarnungen, Ablehnung einer Veröffentlichung, Entfernung einzelner Inhalte, Einschränkung ihrer Sichtbarkeit, Einschränkung einzelner Funktionen sowie vorübergehende oder dauerhafte Sperrung eines Kontos.

74. Kriterien der Moderation

Bei Moderationsentscheidungen können insbesondere Art, Schwere, Häufigkeit, Dauer und Auswirkungen eines Verstoßes, frühere Verstöße sowie die Rechte und berechtigten Interessen betroffener Personen berücksichtigt werden. Maßnahmen sollen unter Berücksichtigung des konkreten Sachverhalts verhältnismäßig sein.

75. Automatisierte Systeme

Shabetu kann technische Systeme zur Erkennung von Spam, Schadsoftware, Betrugsversuchen, ungewöhnlichen Zugriffsmustern oder sonstigen Sicherheits- und Missbrauchsrisiken einsetzen. Soweit automatisierte Verfahren eingesetzt werden, können erhebliche Entscheidungen nach Maßgabe der anwendbaren gesetzlichen Vorgaben einer menschlichen Überprüfung zugänglich gemacht werden.

76. Meldung rechtswidriger Inhalte

Nutzer, Anbieter und sonstige Personen können mutmaßlich rechtswidrige Inhalte über eine auf der Plattform bereitgestellte Meldefunktion oder unter info@shabetu.com melden. Eine Meldung sollte den betroffenen Inhalt möglichst genau bezeichnen und nachvollziehbar erläutern, weshalb dieser rechtswidrig sein soll.

77. Behördliche und gerichtliche Anordnungen

Shabetu ist berechtigt und verpflichtet, auf rechtmäßige behördliche oder gerichtliche Anordnungen zu reagieren und insbesondere Inhalte zu sperren oder zu entfernen sowie gesetzlich vorgeschriebene Informationen zu übermitteln, soweit die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

78. Sperrung von Nutzerkonten

Shabetu kann ein Nutzerkonto angemessen einschränken oder sperren, wenn ein Nutzer insbesondere wiederholt oder erheblich gegen diese Bedingungen verstößt, Betrugsversuche begeht, andere Nutzer oder Anbieter belästigt oder bedroht, Zahlungspflichten ohne berechtigten Grund manipuliert oder die Sicherheit der Plattform gefährdet.

79. Maßnahmen gegenüber Anbietern

Shabetu kann einzelne Angebote oder Inhalte eines Anbieters einschränken oder entfernen oder das Anbieterprofil vorübergehend sperren, wenn insbesondere gesetzliche Vorschriften, diese Bedingungen, Rechte Dritter oder vereinbarte Zahlungspflichten erheblich verletzt werden, erforderliche Unternehmens- oder Identitätsnachweise fehlen, falsche oder irreführende Angaben gemacht werden oder konkrete Sicherheits- oder Betrugsrisiken bestehen.

80. Begründung von Maßnahmen

Soweit gesetzlich erforderlich, wird Shabetu einen betroffenen Anbieter über die wesentlichen Gründe einer Einschränkung, Sperrung oder Vertragsbeendigung auf einem dauerhaften Datenträger informieren. Gesetzliche Ausnahmen, insbesondere wenn eine Begründung aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben nicht offengelegt werden darf, bleiben unberührt.

81. Beendigung eines Anbieteraccounts durch Shabetu

Soweit die europäische Verordnung über Online-Vermittlungsdienste auf das Vertragsverhältnis Anwendung findet, wird Shabetu eine vollständige ordentliche Beendigung des Dienstes gegenüber einem gewerblichen Anbieter grundsätzlich mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden begründen und ankündigen. Die gesetzlichen Ausnahmen gelten insbesondere bei zwingenden rechtlichen Verpflichtungen, dringenden Gründen nach anwendbarem Recht oder wiederholten erheblichen Verstößen eines Anbieters.

82. Beschwerde gegen Plattformentscheidungen

Nutzer und Anbieter können Entscheidungen über entfernte Inhalte, Kontoeinschränkungen, Sperrungen oder sonstige Maßnahmen unter info@shabetu.com beanstanden. Die Beschwerde soll das betroffene Konto beziehungsweise den betroffenen Inhalt, die beanstandete Maßnahme und eine nachvollziehbare Begründung enthalten.

83. Außergerichtliche Streitbeilegung nach dem Digital Services Act

Soweit die entsprechenden Vorschriften des Digital Services Act Anwendung finden, können betroffene Nutzer zusätzlich die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten zur außergerichtlichen Streitbeilegung durch eine hierfür zertifizierte Stelle nutzen. Gesetzliche Rechtsbehelfe und der Zugang zu Gerichten bleiben unberührt.

84. Datenzugang der Anbieter

Anbieter können im Rahmen der jeweils verfügbaren Funktionen auf eigene Profildaten, eingestellte Inhalte, ihnen zugeordnete Anfragen, Buchungsinformationen, Bewertungen und gegebenenfalls Statistiken zugreifen. Art und Umfang des Zugangs richten sich nach dem jeweiligen Funktionsumfang der Plattform und den datenschutzrechtlichen Anforderungen.

85. Daten von Nutzern

Anbieter erhalten personenbezogene Daten von Nutzern nur, soweit dies zur Bearbeitung einer Anfrage, Vorbereitung oder Durchführung eines Leistungsvertrags erforderlich ist oder eine sonstige Rechtsgrundlage besteht. Anbieter dürfen solche Daten nicht ohne Rechtsgrundlage für andere Zwecke verwenden.

86. Daten anderer Anbieter

Anbieter erhalten grundsätzlich keinen Zugang zu nicht öffentlichen oder vertraulichen Daten anderer Anbieter. Shabetu kann anonymisierte oder aggregierte Daten, Statistiken oder Marktinformationen bereitstellen, soweit hierdurch keine unzulässige Offenlegung erfolgt.

87. Datenzugang von Shabetu

Shabetu kann im erforderlichen Umfang auf Daten zugreifen, die für Betrieb, Vermittlung, Sicherheit, Support, Abrechnung, Betrugsprävention und Weiterentwicklung der Plattform erforderlich sind. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung von Shabetu und den anwendbaren Datenschutzvorschriften.

88. Daten nach Vertragsende

Nach Vertragsbeendigung endet grundsätzlich der Zugriff des Anbieters auf interne Plattformfunktionen. Daten können weiter gespeichert werden, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten, noch abzuwickelnde Vertragsverhältnisse, Rechtsverteidigung, Sicherheitsinteressen oder sonstige gesetzliche Rechtsgrundlagen dies erlauben oder verlangen. Soweit technisch vorgesehen und rechtlich zulässig, können Anbieter ihre eigenen verfügbaren Daten vor Vertragsende exportieren oder eine entsprechende Auskunft verlangen.

89. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten wird in einer gesonderten Datenschutzerklärung erläutert. Diese enthält insbesondere Informationen zu Verarbeitungszwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer, eingesetzten Dienstleistern, internationalen Datenübermittlungen und den Rechten betroffener Personen.

90. Cookies und Tracking

Soweit Shabetu Cookies, Analyse-, Marketing-, Social-Media- oder vergleichbare Technologien einsetzt, werden die hierfür geltenden gesetzlichen Informations- und Einwilligungsanforderungen gesondert umgesetzt. Soweit eine Einwilligung gesetzlich erforderlich ist, werden entsprechende Technologien grundsätzlich erst nach wirksamer Einwilligung eingesetzt.

91. Steuerliche Pflichten der Anbieter

Anbieter sind selbst für die ordnungsgemäße Versteuerung ihrer über oder mithilfe von Shabetu erzielten Einnahmen sowie die Einhaltung ihrer steuerlichen Aufzeichnungs-, Rechnungs- und Erklärungspflichten verantwortlich.

92. Gesetzliche Plattformmeldungen

Soweit Shabetu aufgrund europäischer oder nationaler Vorschriften verpflichtet ist, Angaben über Anbieter, Transaktionen oder Einnahmen zu erheben, zu überprüfen, aufzubewahren oder an zuständige Behörden zu melden, ist Shabetu hierzu berechtigt beziehungsweise verpflichtet. Anbieter müssen die hierfür gesetzlich erforderlichen Informationen vollständig und richtig bereitstellen.

93. Verfügbarkeit der Plattform

Shabetu bemüht sich um eine zuverlässige Verfügbarkeit der Plattform. Eine jederzeit unterbrechungsfreie, fehlerfreie oder vollständig sichere Verfügbarkeit kann jedoch nicht garantiert werden. Einschränkungen können insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Störungen, Sicherheitsmaßnahmen, Ausfällen externer Dienstleister oder Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von Shabetu entstehen.

94. Weiterentwicklung von Shabetu

Shabetu kann Funktionen, Design und technische Abläufe der Plattform weiterentwickeln, verändern oder ergänzen, soweit hierdurch vertraglich geschuldete wesentliche Leistungen nicht ohne sachlichen Grund unangemessen beeinträchtigt werden. Zwingende gesetzliche Informationspflichten gegenüber bestehenden Vertragspartnern bleiben unberührt.

95. Drittanbieter und externe Dienste

Shabetu kann technische Dienste, Karten, Zahlungsdienstleister, Kommunikationsdienste, Hostinganbieter, Social-Media-Dienste oder sonstige Leistungen Dritter einbinden. Für eigenständige Leistungen solcher Dritten können deren eigene Vertrags- und Datenschutzbedingungen gelten.

96. Kommunikation zwischen Nutzer und Anbieter

Direkte Kommunikation zwischen einem Nutzer und einem Anbieter erfolgt grundsätzlich in eigener Verantwortung der Beteiligten. Shabetu kann Kommunikationsfunktionen technisch bereitstellen, ist aber nicht verpflichtet, sämtliche Kommunikation fortlaufend zu überwachen.

97. Streitigkeiten über Anbieterleistungen

Streitigkeiten über Qualität, Umfang, Preis, Durchführung, Stornierung oder Mängel einer Anbieterleistung sind grundsätzlich zwischen Nutzer und Anbieter zu klären. Shabetu kann freiwillig unterstützend vermitteln, ist aber grundsätzlich nicht verpflichtet, über zivilrechtliche Ansprüche zwischen Nutzer und Anbieter zu entscheiden.

98. Keine Garantie für Anbieter

Shabetu übernimmt keine Garantie dafür, dass ein Anbieter wirtschaftlich leistungsfähig, dauerhaft verfügbar oder für einen bestimmten Nutzer oder eine bestimmte Veranstaltung geeignet ist. Eine gegebenenfalls durchgeführte Identitäts- oder Unternehmensprüfung stellt keine Garantie für die Qualität oder zukünftige Vertragserfüllung des Anbieters dar.

99. Insolvenz eines Anbieters

Wird ein Anbieter insolvent, stellt seinen Geschäftsbetrieb ein oder kann bereits bezahlte Leistungen nicht mehr erbringen, richten sich Ansprüche auf Rückzahlung oder Leistung grundsätzlich gegen den jeweiligen Anbieter beziehungsweise nach den für das Insolvenzverfahren geltenden gesetzlichen Vorschriften, soweit Shabetu nicht aufgrund einer eigenen ausdrücklichen Verpflichtung selbst Schuldner des entsprechenden Betrags ist.

100. Haftung von Shabetu bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

Shabetu haftet unbeschränkt für Schäden, die Shabetu, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

101. Haftung für Leben, Körper und Gesundheit

Die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unbeschränkt. Gleiches gilt für zwingende gesetzliche Haftungstatbestände und ausdrücklich übernommene Garantien.

102. Haftung bei leichter Fahrlässigkeit

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Shabetu nur auf Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

103. Anbieterleistungen

Shabetu haftet grundsätzlich nicht für Pflichtverletzungen eines unabhängigen Anbieters aus dessen Leistungsvertrag mit einem Nutzer. Insbesondere übernimmt Shabetu keine eigene Garantie für Qualität, Sicherheit, Verfügbarkeit, Pünktlichkeit oder Vertragsgemäßheit der Leistung eines Anbieters. Eigene gesetzliche oder vertragliche Pflichten von Shabetu bleiben unberührt.

104. Fremde Inhalte

Für von Nutzern oder Anbietern bereitgestellte Inhalte gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Verantwortlichkeit von Plattform- und Hostingdiensten. Shabetu macht sich fremde Inhalte nicht allein dadurch zu eigen, dass diese technisch über die Plattform abrufbar sind.

105. Freistellung durch Anbieter

Verletzt ein Anbieter schuldhaft gesetzliche Pflichten oder Rechte Dritter durch von ihm eingestellte Inhalte, angebotene Leistungen oder sonstiges ihm zurechenbares Verhalten und wird Shabetu deshalb berechtigt von einem Dritten in Anspruch genommen, hat der Anbieter Shabetu im gesetzlich zulässigen Umfang von den daraus entstehenden berechtigten Ansprüchen und erforderlichen angemessenen Kosten freizustellen. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

106. Sprache

Shabetu kann die Plattform und diese Bedingungen in mehreren Sprachen anbieten. Die deutsche Fassung dient grundsätzlich als Ausgangsfassung. Zwingende gesetzliche Informations- oder Sprachvorgaben des jeweils betroffenen Landes bleiben unberührt.

107. Anwendbares Recht

Es gilt grundsätzlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl jedoch nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

108. Nutzer außerhalb Deutschlands

Nutzt ein Verbraucher Shabetu aus einem anderen europäischen Staat, können zusätzlich zwingende nationale Verbraucherschutzvorschriften seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaates Anwendung finden. Diese Bedingungen sollen solche zwingenden Rechte nicht ausschließen oder beschränken.

109. Schweiz und sonstige Staaten außerhalb der Europäischen Union

Soweit Shabetu seine Dienste in der Schweiz oder anderen europäischen Staaten außerhalb der Europäischen Union anbietet, bleiben zwingende Vorschriften des jeweils anwendbaren nationalen Rechts unberührt. Einzelne Plattformfunktionen können deshalb je nach Land unterschiedlich ausgestaltet werden.

110. Gerichtsstand für Unternehmer

Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ist eine Gerichtsstandsvereinbarung aus anderen Gründen gesetzlich zulässig, kann für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der gesetzlich zulässige Gerichtsstand am Sitz von Shabetu vereinbart werden. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

111. Gerichtsstand für Verbraucher

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Durch diese Bedingungen wird einem Verbraucher kein gesetzlich zustehender Gerichtsstand entzogen.

112. Verbraucherstreitbeilegung

Soweit deutsches Recht Anwendung findet, ist Shabetu derzeit weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung im konkreten Fall besteht. Hiervon unberührt bleiben besondere gesetzliche Verfahren, insbesondere solche nach dem Digital Services Act.

113. Kontakt

Rechtliche Mitteilungen, Beschwerden und allgemeine Anfragen können an folgende Kontaktdaten gerichtet werden: Shabetu, Ghazal Karimi, Treptowerstr. 3, 48455 Bad Bentheim, Deutschland, E-Mail: info@shabetu.com, Telefon: 0176 40481439.

114. Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen zwischen Shabetu und einem Nutzer oder Anbieter haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richten sich die Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.